Die Sparkasse Barnim stellt gemeinnützigen Vereinen ihres Geschäftsgebietes die Hüpfburg bzw. Rutsche kostenlos zur Verfügung (davon ausgenommen sind ausdrücklich Feiern im privaten Rahmen wie Kindergeburtstage oder Nachbarschaftsfeste). Eine gewerbliche Nutzung ist gegen eine Spende in Höhe von 100,00 EUR an einen gemeinnützigen Verein möglich. Die Hüpfburg bzw. Rutsche kann immer nur für einen Tag ausgeliehen werden.
Wir vermieten ausschließlich an gemeinnützige Vereine (davon ausgenommen sind ausdrücklich Feiern im privaten Rahmen wie Kindergeburtstage). Der Mieter ist nicht berechtigt, die Gegenstände an Dritte weiter zu vermieten. Eine gewerbliche Nutzung ist gegen eine Spende in Höhe von 100,00 EUR an einen gemeinnützigen Verein möglich. Die Spendenquittung muss bei Abholung vorgelegt werden.
Der Mieter ist verpflichtet, die Gegenstände sorgfältig und pfleglich zu behandeln sowie sauber und trocken zurückzugeben. Ein Betreten der Hüpfburg oder Rutsche mit Schuhen ist zu verhindern. Bei starker Verschmutzung werden dem Mieter die Reinigungskosten in Rechnung gestellt.
Bei schlechten Witterungsbedingungen (Niederschlag oder Temperaturen unter dem Null-Punkt) ist die Hüpfburg bzw. Rutsche nicht aufzustellen.
Für den Aufbau der Hüpfburg bzw. Rutsche sind mind. zwei Erwachsene notwendig, da die Hüpfburg / Rutsche ein relativ hohes Gewicht aufweist. Je mehr helfende Hände bereitstehen, desto einfacher wird der Transport und der Aufbau.
1. Bedenken Sie vor dem Aufbau, dass für das Gebläse der Hüpfburg bzw. der Rutsche ein Stromanschluss benötigt wird.
2. Legen Sie zuerst die Unterlegplane auf einem weitflächigen, ebenen und sauberen Areal aus, welches frei von spitzen Gegenständen wie Zweigen, Nägeln, Steinchen usw. sein muss.
3. Breiten Sie die Hüpfburg bzw. Rutsche auf der Unterlegplane gleichmäßig aus.
4. Die Hüpfburg bzw. Rutsche hat 3 Anschlussstellen für das Aufblasgerät, jeweils mittig an den Außenseiten.
5. Nehmen Sie nun einen der Luftfüllschläuche und befestigen Sie diesen sicher am Trichter des Aufblasgerätes. Die beiden anderen Schläuche werden zusammengerollt und per Reißverschluss und Klettverschluss verschlossen.
6. Befestigen Sie nun die Hüpfburg bzw. Rutsche mit den beiliegenden Eisenstäben an den dafür vorgesehen Schlaufen (je zwei an den Seiten und eine an der Rückseite). Um ein mögliches Wegrutschen zu verhindern, sollte das Spielgerät zusätzlich mit Sandsäcken gesichert werden (empfehlenswert auf hartem Untergrund).
7. Schließen Sie jetzt das Aufblasgerät an das Stromnetz an.
8. Erst nachdem die Hüpfburg bzw. Rutsche vollständig aufgeblasen ist, darf sie in Betrieb genommen werden.
9. Lassen Sie die Hüpfburg bzw. Rutsche nie ohne Aufsicht (siehe Vertragsbedingungen)!
10. Achten Sie darauf, dass die Kinder nicht auf die Innen-Seitenwände klettern.
Die Abholung und Rückgabe der Hüpfburg bzw. der Rutsche ist durch den Mieter zu organisieren. Bitte beachten Sie, dass der Transport nur mit einem Pkw mit Anhänger oder einem tiefgaragentauglichen Transporter möglich ist (Einfahrtshöhe zur Tiefgarage 2,20 m). Eine Beladung außerhalb der Tiefgarage ist nicht möglich. Bitte denken Sie zudem daran, einen Spanngurt zur Befestigung der Hüpfburg bzw. Rutsche mitzubringen. Es ist empfehlenswert mit mind. zwei Personen den Transport zu organisieren. Die Abholung erfolgt am Tag der Nutzung bzw. 1 Werktag vorher. Die Rückgabe erfolgt am nachfolgenden Werktag. Die Abstimmung zur Abholung und Rückgabe der Hüpfburg bzw. der Rutsche ist mit der Sparkasse Barnim, Abteilung Zentrale Dienste, Herrn Popp oder Herrn Kayenberg, Tel. 03334/200 5116, vorzunehmen.
Aufgetretene Verschleißerscheinungen und Schäden sind dem annehmenden Mitarbeiter der Sparkasse Barnim sofort nach Rückgabe der Hüpfburg bzw. Rutsche anzuzeigen. Pflichtwidriges Verschweigen von Schäden kann bei der Schadensregulierung zur ganzen oder teilweisen Heranziehung des Nutzers führen.
Der Mieter muss für den Nutzungszeitraum eine entsprechende Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden abschließen.
Gerne bieten wir Ihnen für Ihre Veranstaltung eine Veranstalterhaftpflichtversicherung an. Die Veranstalterhaftpflichtversicherung schützt Sie vor finanziellen Folgen, wenn ein Schadenfall im Rahmen Ihrer Veranstaltung eintritt. Die Schäden können vielfältig sein, z.B.
Auch die meisten Hallen- bzw. Geländevermieter verlangen mittlerweile den Abschluss einer solchen Versicherung, bevor ein Mietvertrag unterzeichnet wird.
Der Beitrag hängt von der zu erwartenden Zuschauer-/Besucherzahl und der gewählten Deckungssumme ab. Die Schadens-regulierung erfolgt problemlos über unseren Versicherungspartner (Feuersozietät).
Die Hüpfburg hat eine Größe von 6,50 m x 4,50 m. Die Rutsche hat eine Größe von 7,00 m x 6,00 m.
Möchten Sie die Buchung stornieren, senden Sie eine E-Mail an marktsteuerung@sparkasse-barnim.de.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.