Diese Informationen können ein Beratungsgespräch nicht ersetzen. Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen wesentlichen Anlegerinformationen sowie der jeweilige Verkaufsprospekt und Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder Landesbank oder von der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten.
* Bitte beachten Sie: Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulagen ist, dass ein Sparbetrag von mindestens 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro abzüglich Zulagen, mindestens der Sockelbeitrag von 60 Euro erbracht wird. Eine mittelbare Zulagenberechtigung besteht seit 2012 nur, wenn mindestens 60 Euro Eigenbeitrag erbracht werden.
Grund- und Kinderzulage werden gekürzt, wenn geringere Eigenbeiträge geleistet werden. Beiträge bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro p. a. können auch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die mögliche Steuerersparnis höher ist als die Altersvorsorgezulage, wenn die Kosten als Sonderausgaben in der Anlage AV angegeben werden. Die in der Auszahlungsphase zufließenden Rentenzahlungen aus gefördertem Kapital (gefördert durch Zulage, Sonderausgabenabzug), sind in voller Höhe bei Zufluss der Rente zu versteuern.
Wird vor Beginn der Auszahlungsphase über das Kapital verfügt, sind bei Beiträgen mit Riester-¬Förderung die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen (förderschädliche Verfügung). Der erzielte Wertzuwachs ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Juni 2014.
** Garantiegeber: DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main.
Neben dem Erhalt von jährlichen staatlichen Grund- und Kinderzulagen besteht auch die Möglichkeit, eventuelle Steuervorteile* zu nutzen. Auch die Wohn-Riester-Förderung beim Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum ist möglich.
Sie genießen Kapitalschutz** zu Beginn der Auszahlungsphase auf eingezahlte Beiträge und erhaltene Zulagen.
Wird vor Beginn der Auszahlungsphase über das Kapital verfügt, sind bei Beiträgen mit Riester-Förderung die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen (förderschädliche Verfügung). Der erzielte Wertzuwachs ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.* Freuen dürfen Sie sich auf lebenslang garantierte Leistungen in Form eines Fonds-Auszahlplans mit anschließender Rentenversicherung – inklusive Insolvenzschutz und Hartz-IV-Sicherheit.
Gestalten Sie Ihre regelmäßigen Einzahlungen monatlich, zweimonatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Auf Wunsch können Einzahlungen auch ausgesetzt werden. Für Kapital, das vor Beginn der Auszahlungsphase entnommen wird, besteht keine Kapitalgarantie.
Ihr Kapital wird so angelegt, dass viele Möglichkeiten der Kapitalmärkte mit Blick auf die verbleibende Zeit genutzt werden.
Diese Informationen können ein Beratungsgespräch nicht ersetzen. Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen wesentlichen Anlegerinformationen sowie der jeweilige Verkaufsprospekt und Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder Landesbank oder von der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten.
* Bitte beachten Sie: Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulagen ist, dass ein Sparbetrag von mindestens 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro abzüglich Zulagen, mindestens der Sockelbeitrag von 60 Euro erbracht wird. Eine mittelbare Zulagenberechtigung besteht seit 2012 nur, wenn mindestens 60 Euro Eigenbeitrag erbracht werden.
Grund- und Kinderzulage werden gekürzt, wenn geringere Eigenbeiträge geleistet werden. Beiträge bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro p. a. können auch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die mögliche Steuerersparnis höher ist als die Altersvorsorgezulage, wenn die Kosten als Sonderausgaben in der Anlage AV angegeben werden. Die in der Auszahlungsphase zufließenden Rentenzahlungen aus gefördertem Kapital (gefördert durch Zulage, Sonderausgabenabzug), sind in voller Höhe bei Zufluss der Rente zu versteuern.
Wird vor Beginn der Auszahlungsphase über das Kapital verfügt, sind bei Beiträgen mit Riester-¬Förderung die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen (förderschädliche Verfügung). Der erzielte Wertzuwachs ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Juni 2014.
** Garantiegeber: DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main.
Bei den hier aufgeführten Punkten handelt es sich um die wesentlichen Chancen und Risiken. Eine ausführliche Darstellung der Chancen und Risiken finden Sie im Verkaufsprospekt.
Diese Informationen können ein Beratungsgespräch nicht ersetzen. Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen wesentlichen Anlegerinformationen sowie der jeweilige Verkaufsprospekt und Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder Landesbank oder von der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten.
* Bitte beachten Sie: Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulagen ist, dass ein Sparbetrag von mindestens 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro abzüglich Zulagen, mindestens der Sockelbeitrag von 60 Euro erbracht wird. Eine mittelbare Zulagenberechtigung besteht seit 2012 nur, wenn mindestens 60 Euro Eigenbeitrag erbracht werden.
Grund- und Kinderzulage werden gekürzt, wenn geringere Eigenbeiträge geleistet werden. Beiträge bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro p. a. können auch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die mögliche Steuerersparnis höher ist als die Altersvorsorgezulage, wenn die Kosten als Sonderausgaben in der Anlage AV angegeben werden. Die in der Auszahlungsphase zufließenden Rentenzahlungen aus gefördertem Kapital (gefördert durch Zulage, Sonderausgabenabzug), sind in voller Höhe bei Zufluss der Rente zu versteuern.
Wird vor Beginn der Auszahlungsphase über das Kapital verfügt, sind bei Beiträgen mit Riester-¬Förderung die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen (förderschädliche Verfügung). Der erzielte Wertzuwachs ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.
Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Juni 2014.
** Garantiegeber: DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main.
Wir, als Ihre Sparkasse, verwenden Cookies, die unbedingt erforderlich sind, um Ihnen unsere Website zur Verfügung zu stellen. Wenn Sie Ihre Zustimmung erteilen, verwenden wir zusätzliche Cookies, um zum Zwecke der Statistik (z.B. Reichweitenmessung) und des Marketings (wie z.B. Anzeige personalisierter Inhalte) Informationen zu Ihrer Nutzung unserer Website zu verarbeiten. Hierzu erhalten wir teilweise von Google weitere Daten. Weiterhin ordnen wir Besucher über Cookies bestimmten Zielgruppen zu und übermitteln diese für Werbekampagnen an Google. Detaillierte Informationen zu diesen Cookies finden Sie in unserer Erklärung zum Datenschutz. Ihre Zustimmung ist freiwillig und für die Nutzung der Website nicht notwendig. Durch Klick auf „Einstellungen anpassen“, können Sie im Einzelnen bestimmen, welche zusätzlichen Cookies wir auf der Grundlage Ihrer Zustimmung verwenden dürfen. Sie können auch allen zusätzlichen Cookies gleichzeitig zustimmen, indem Sie auf “Zustimmen“ klicken. Sie können Ihre Zustimmung jederzeit über den Link „Cookie-Einstellungen anpassen“ unten auf jeder Seite widerrufen oder Ihre Cookie-Einstellungen dort ändern. Klicken Sie auf „Ablehnen“, werden keine zusätzlichen Cookies gesetzt.