Voraussetzungen zur Beantragung des S-Energiezuschuss (es gelten die Teilnahmebedingungen „S-Energiezuschuss“ für private Kunden)
Mit einer Photovoltaik- oder Solarthermieanlage machen Sie Ihr Zuhause unabhängiger von fossilen Energieträgern. Sichern Sie sich jetzt mit dem
„S-Energiezuschuss“ einen attraktiven Zuschuss auf Ihre Investition.
Vorankommen, aber clever! Sie haben ein E-Auto oder eine Ladestation finanziert? Wir fördern Ihre Pläne.
Vom Einbau energiesparender Verglasungen bis hin zur Wärmedämmung: Immobilien haben großes Potenzial für energetische Maßnahmen. Mit dem „S-Energiezuschuss“ fördern wir die Modernisierung Ihrer Immobilie.
Haben Sie mit dem Modernisierungskredit eines der oben genannten Vorhaben finanziert? Nach vollständiger Auszahlung der Kreditsumme, können Sie in wenigen Schritten Ihren persönlichen „S-Energiezuschuss“ beantragen. Füllen Sie dafür einfach das Antragsformular aus und laden Sie gleichzeitig die Rechnungen und Belege hoch. Es gelten die Teilnahmebedingungen „S-Energiezuschuss“ für private Kunden.
Der „S-Energiezuschuss“ der Sparkasse Barnim, Michaelisstraße 1, 16225, Eberswalde fördert zukunftsfähige Investitionen von privaten Kunden in Elektromobilität, erneuerbare Energien und energetische Gebäudeeffizienz. Der „S-Energiezuschuss“ ist kein zusätzlicher Kredit, sondern ein Zuschuss auf einen abgeschlossenen Modernisierungskredit.
Um einen Zuschuss beantragen zu können, müssen Sie im Aktionszeitraum vom 01.12.2024 bis 31.12.2025 einen Modernisierungskredit bei uns beantragt und vollständig ausgezahlt bekommen haben. Den ausgezahlten Kreditbetrag haben Sie bereits, oder werden Sie perspektivisch für einen förderfähigen Verwendungszweck ausgeben – dies muss durch das Hochladen von Rechnungsbelegen (z.B. Quittung des Kaufes, Handwerkerrechnung) auf der Internetseite nachgewiesen werden. Es gelten die Teilnahmebedingungen „S-Energiezuschuss“ für private Kunden.
Der Zuschuss kann höchstens einmal je Kreditvertrag ausgezahlt werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt einmalig 1,00 % der Kreditsumme des zugrunde liegenden Kreditvertrags. Der Zuschuss beträgt maximal 500,00 Euro.
Gefördert werden zukunftsfähige Investitionen in Elektromobilität, erneuerbare Energien und energetische Gebäudeeffizienz. Eine abschließende Liste an Verwendungszwecken finden Sie unter: Liste der Verwendungszwecke.
Als Nachweis, dass der ausgezahlte Kreditbetrag für einen förderfähigen Verwendungszweck ausgegeben wurde oder perspektivisch ausgegeben wird, reichen Sie bitte eine Kopie des Rechnungsbeleges (z.B. Quittung des Kaufes, Handwerkerrechnung) ein.
Sie können uns Ihren Antrag und die Rechnungskopien einfach digital per Nachricht aus Ihrem E-Postfach in der Internetfiliale zusenden. Selbstverständlich können Sie die ausgedruckten Unterlagen auch direkt bei Ihrer Beraterin oder Ihrem Berater abgeben oder in einer unserer Geschäftsstellen einreichen.
Antragssteller ist der Kreditnehmer des zugrunde liegenden Modernisierungskredits. Handelt es sich um mehrere Kreditnehmer, so ist der Zuschuss grundsätzlich von diesen gemeinsam zu beantragen.
Nach vollständiger Auszahlung Ihres Modernisierungskredits können Sie das Formular zur Beantragung Ihres Zuschusses ganz einfach hierüber ausfüllen. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag die entsprechenden Kopien der Rechnungsbelege (z.B. Quittung des Kaufes, Handwerkerrechnung) bei.
Nach erfolgreicher Prüfung aller Voraussetzungen wird der Zuschuss ausgezahlt – jedoch frühestens vierzehn Tage nach Vertragsschluss des Kreditvertrags und Vollauszahlung des Kredites.
Der Zuschuss wird auf das Konto ausgezahlt, von dem die Raten des Finanzierungsdarlehens eingezogen werden (Referenzkonto).
Das Projekt muss umgesetzt und die Rechnung vom Anbieter gestellt sein. Ein Antrag auf Zuschuss ist daher nur mit Rechnung möglich. Ein Kostenvoranschlag oder ähnliche Unterlagen reichen leider nicht aus.
Nein. Die Kreditvergabe erfolgt unabhängig vom Zuschuss.
Grundsätzlich gibt es hier keine Einschränkungen. Wir wissen, dass es von der Planung bis zur Umsetzung eines Projektes oft einen großen zeitlichen Verzug gibt. Der Antrag auf den Zuschuss muss der Sparkasse innerhalb des oben genannten Aktionszeitraums zugegangen sein.
Die Rechnung und das Zahlungsziel des Projektes oder der Investition muss in zeitlichem Zusammenhang zur Kreditvergabe des zugrundeliegenden Modernisierungskredits und somit auch der Beantragung des Zuschusses stehen.
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