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Überblick

Kapitalschutz**:

  • Garantie auf eingezahlte Beiträge und Zulagen zu Beginn der Auszahlungsphase  

Riester-Bonus:

Der Staat fördert den Aufbau der privaten Altersvorsorge über Zulagen*

Lebenslange Leistungen:

  • Mit Beginn der Auszahlungsphase erhalten Sie ein Leben lang monatlich garantierte Leistungen**

Flexibler Einzahlrhythmus:

Sie entscheiden, wann Sie wie viel zurücklegen möchten

Anlagestrategie nach dem Lebenszyklusmodell:

  • Ihr Kapital wird so angelegt, dass viele Möglichkeiten der Kapitalmärkte mit Blick auf die verbleibende Zeit genutzt werden können

Initiative ergreifen:

Kombinieren Sie staatliche Zulagen mit hoher Flexibilität und Vorsorgesicherheit und partizipieren Sie dabei an den Kapitalmärkten*

Flexible Wohn-Riester-Option:

  • Das geförderte Kapital aus dem zertifizierten Altersvorsorgevertrag ist auch für die Finanzierung von Wohneigentum nutzbar

Die Muster-Produktinformationsblätter finden Sie hier!

Diese Informationen können ein Beratungsgespräch nicht ersetzen. Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen wesentlichen Anlegerinformationen sowie der jeweilige Verkaufsprospekt und Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder Landesbank oder von der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten.

* Bitte beachten Sie: Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulagen ist, dass ein Sparbetrag von mindestens 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro abzüglich Zulagen, mindestens der Sockelbeitrag von 60 Euro erbracht wird. Eine mittelbare Zulagenberechtigung besteht seit 2012 nur, wenn mindestens 60 Euro Eigenbeitrag erbracht werden.

Grund- und Kinderzulage werden gekürzt, wenn geringere Eigenbeiträge geleistet werden. Beiträge bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro p. a. können auch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die mögliche Steuerersparnis höher ist als die Altersvorsorgezulage, wenn die Kosten als Sonderausgaben in der Anlage AV angegeben werden. Die in der Auszahlungsphase zufließenden Rentenzahlungen aus gefördertem Kapital (gefördert durch Zulage, Sonderausgabenabzug), sind in voller Höhe bei Zufluss der Rente zu versteuern.

Wird vor Beginn der Auszahlungsphase über das Kapital verfügt, sind bei Beiträgen mit Riester-¬Förderung die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen (förderschädliche Verfügung). Der erzielte Wertzuwachs ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.

Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Juni 2014.

** Garantiegeber: DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main.

Details

Extra Power durch Riester-Förderung:

Neben dem Erhalt von jährlichen staatlichen Grund- und Kinderzulagen besteht auch die Möglichkeit, eventuelle Steuervorteile* zu nutzen. Auch die Wohn-Riester-Förderung beim Kauf oder Bau von selbst genutztem Wohneigentum ist möglich.

Auf Nummer sicher gehen.

Sie genießen Kapitalschutz** zu Beginn der Auszahlungsphase auf eingezahlte Beiträge und erhaltene Zulagen.

Wird vor Beginn der Auszahlungsphase über das Kapital verfügt, sind bei Beiträgen mit Riester-­Förderung die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen (förderschädliche Verfügung). Der erzielte Wertzuwachs ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.* Freuen dürfen Sie sich auf lebenslang garantierte Leistungen in Form eines Fonds-Auszahlplans mit anschließender Rentenversicherung – inklusive Insolvenzschutz und Hartz-IV-Sicherheit.

Persönliches Einzahlungstempo nach Wunsch:

Gestalten Sie Ihre regelmäßigen Einzahlungen monatlich, zweimonatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich. Auf Wunsch können Einzahlungen auch ausgesetzt werden. Für Kapital, das vor Beginn der Auszahlungsphase entnommen wird, besteht keine Kapitalgarantie.

Anlagestrategie nach dem Lebenzyklusmodell:

Ihr Kapital wird so angelegt, dass viele Möglichkeiten der Kapitalmärkte mit Blick auf die verbleibende Zeit genutzt werden.

  • Ansparphase: Je mehr Zeit noch bis zur Auszahlungsphase bleibt, desto höher ist der Aktienanteil Ihrer Anlage. Damit kann langfristig an der Entwicklung der Kapitalmärkte partizipiert werden.
  • Sicherungsphase: Fünf Jahre vor Beginn der Auszahlungsphase wird Ihr Vorsorgevermögen in wertstabilere Anlagen umgeschichtet – mit dem Ziel, das Kapital vor starken Kursschwankungen zu schützen. Bei einer Restlaufzeit von weniger als zehn Jahren bei Vertragsschluss entfällt die Sicherungsphase, da von Anfang an in schwankungsarme Anlagen investiert wird.
  • Auszahlungsphase: Flexibler Beginn zwischen dem vollendeten 62. und 67. Lebensjahr mit garantierten, lebenslangen Leistungen in Form eines Fonds­-Auszahlplans** und anschließender Rentenversicherung.

Diese Informationen können ein Beratungsgespräch nicht ersetzen. Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen wesentlichen Anlegerinformationen sowie der jeweilige Verkaufsprospekt und Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder Landesbank oder von der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten.

* Bitte beachten Sie: Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulagen ist, dass ein Sparbetrag von mindestens 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro abzüglich Zulagen, mindestens der Sockelbeitrag von 60 Euro erbracht wird. Eine mittelbare Zulagenberechtigung besteht seit 2012 nur, wenn mindestens 60 Euro Eigenbeitrag erbracht werden.

Grund- und Kinderzulage werden gekürzt, wenn geringere Eigenbeiträge geleistet werden. Beiträge bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro p. a. können auch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die mögliche Steuerersparnis höher ist als die Altersvorsorgezulage, wenn die Kosten als Sonderausgaben in der Anlage AV angegeben werden. Die in der Auszahlungsphase zufließenden Rentenzahlungen aus gefördertem Kapital (gefördert durch Zulage, Sonderausgabenabzug), sind in voller Höhe bei Zufluss der Rente zu versteuern.

Wird vor Beginn der Auszahlungsphase über das Kapital verfügt, sind bei Beiträgen mit Riester-¬Förderung die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen (förderschädliche Verfügung). Der erzielte Wertzuwachs ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.

Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Juni 2014.

** Garantiegeber: DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main.

Chancen und Risiken

Bei den hier aufgeführten Punkten handelt es sich um die wesentlichen Chancen und Risiken. Eine ausführliche Darstellung der Chancen und Risiken finden Sie im Verkaufsprospekt.

Wesentliche Chancen:

  • Kapitalschutz aller Einzahlungen und Zulagen zu Beginn der Auszahlungsphase durch die DekaBank Deutsche Girozentrale.
  • Je mehr Zeit Ihnen noch bis zur Auszahlungsphase bleibt, desto höher
    ist die Chance, langfristig von der Entwicklung der Kapitalmärkte zu
    profitieren.
  • Sie erhalten lebenslang zusätzliche Leistungen in Form eines Fonds-­Auszahlplans mit anschließender Leibrentenversicherung.
  • Das geförderte Kapital aus dem zertifizierten Altersvorsorgevertrag
    ist durch die flexible Wohn-Riester-Option auch für die Finanzierung von
    Wohneigentum nutzbar.

Wesentliche Risiken:

  • Die Anlage unterliegt während der Laufzeit Kursschwankungen. Diese können sich bei einer Verfügung vor Beginn der Auszahlungsphase negativ auf das Anlageergebnis auswirken, da in diesem Fall die Kapitalgarantie entfällt.
  • Wird vor Beginn der Auszahlungsphase über das Kapital verfügt, sind bei Beiträgen mit Riester­Förderung die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen (förderschädliche Verfügung). Der erzielte Wertzuwachs ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.*

Diese Informationen können ein Beratungsgespräch nicht ersetzen. Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb von Deka Investmentfonds sind die jeweiligen wesentlichen Anlegerinformationen sowie der jeweilige Verkaufsprospekt und Berichte, die Sie in deutscher Sprache bei Ihrer Sparkasse oder Landesbank oder von der DekaBank Deutsche Girozentrale, 60625 Frankfurt und unter www.deka.de erhalten.

* Bitte beachten Sie: Voraussetzung für den Erhalt der vollen Zulagen ist, dass ein Sparbetrag von mindestens 4 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens, maximal 2.100 Euro abzüglich Zulagen, mindestens der Sockelbeitrag von 60 Euro erbracht wird. Eine mittelbare Zulagenberechtigung besteht seit 2012 nur, wenn mindestens 60 Euro Eigenbeitrag erbracht werden.

Grund- und Kinderzulage werden gekürzt, wenn geringere Eigenbeiträge geleistet werden. Beiträge bis zum Höchstbetrag von 2.100 Euro p. a. können auch als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Das Finanzamt prüft automatisch, ob die mögliche Steuerersparnis höher ist als die Altersvorsorgezulage, wenn die Kosten als Sonderausgaben in der Anlage AV angegeben werden. Die in der Auszahlungsphase zufließenden Rentenzahlungen aus gefördertem Kapital (gefördert durch Zulage, Sonderausgabenabzug), sind in voller Höhe bei Zufluss der Rente zu versteuern.

Wird vor Beginn der Auszahlungsphase über das Kapital verfügt, sind bei Beiträgen mit Riester-¬Förderung die gewährten Zulagen und Steuervorteile zurückzuzahlen (förderschädliche Verfügung). Der erzielte Wertzuwachs ist mit dem individuellen Steuersatz zu versteuern.

Aussagen gemäß aktueller Rechtslage, Stand: Juni 2014.

** Garantiegeber: DekaBank Deutsche Girozentrale, Frankfurt am Main.

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