* Es gelten Fördervoraussetzungen.
Der LBS-Riester-Bausparvertrag wird bereits in der Sparphase gefördert. Damit kommen Sie schneller an Ihr zinsgünstiges Bauspardarlehen. In der Darlehensphase fließen die Riester-Zulagen direkt in die Tilgung und senken so Ihre Finanzierungskosten. Mit der staatlichen Riester-Förderung finanzieren Sie Ihre Immobilie je nach Einkommen und Familienstand bis zu 50.000 Euro günstiger.**
Wie bei allen Riester-Produkten gilt: Bis zum Eintritt in den Ruhestand sind Beiträge grundsätzlich steuerfrei. In der Auszahlungsphase wird die Riester-Rente besteuert. Wohneigentümer können gelassen bleiben. Sie sparen die Miete und haben trotz Riester-Steuer deutlich mehr Geld in der Tasche.
* Es gelten Fördervoraussetzungen.
** Beispiel: Ehepaar, 27 und 23 Jahre alt, 1 Kind (1 Jahr alt), Bruttoeinkommen 55.000 Euro und 25.000 Euro, Bausparsummen 58.000 Euro und 67.000 Euro. Es gelten Fördervoraussetzungen.
Die maximalen Riester-Zulagen erhalten Sie, wenn Sie jährlich den Mindesteigenbeitrag, also 4 % Ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens (maximal 2.100 Euro p. a.) abzüglich der jährlichen Riester-Zulagen, mindestens aber 60 Euro, auf Ihren LBS-Riester-Bausparvertrag einzahlen oder als Tilgungsleistung für Ihr Riester-Bauspardarlehen oder Ihre Sparkassen-Baufinanzierung verwenden.
Grundzulage: | ledig verheiratet / eingetragene Lebenspartnerschaft |
154 Euro 308 Euro |
Kinderzulage: | Kind vor 2008 geboren Kind ab 2008 geboren |
185 Euro 300 Euro |
Starter-Bonus: | Sparer unter 25 Jahren | 200 Euro (einmalig) |
Alle Einzahlungen bis 2.100 Euro p. a. inkl. Zulagen können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Zusätzliche Steuervorteile sind damit möglich.
* Es gelten Fördervoraussetzungen.
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