Hauptnavigation

Mit Wohn-Riester günstiger ins eigene Heim

Förderung für Bausparen und Baufinanzierung

Staatliche Zulagen erhalten Sie für Spar- und Tilgungsbeiträge auf Ihren LBS-Riester-Bausparvertrag und für Tilgungen Ihrer Sparkassen-Baufinanzierung mit Wohn-Riester.* Sie sind schneller schuldenfrei und sparen Zinsen.

Ihre Vorteile
  • Die Wohn-Riester-Förderung ist nicht an Einkommensgrenzen gebunden und kann ggf. während des ganzen Berufslebens in Anspruch genommen werden.
  • Mit der Wohn-Riester-Förderung erhalten Sie die staatlichen Riester-Zulagen auf Ihre Spar- und Tilgungsleistungen.
  • Sie können ggf. darüber hinaus steuerliche Vorteile geltend machen.
  • Insbesondere Familien mit Kindern erleichtert die hohe Zulagenförderung den Weg in die eigene Immobilie.
  • Zusätzlich erhalten alle unmittelbar Förderberechtigten unter 25 Jahren einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus von bis zu 200 Euro
  • Ihr eigenes Zuhause ist die einzige Altersvorsorge, die Sie heute schon nutzen können.
  • Guthaben aus bestehenden Riester-Verträgen können für den Erwerb einer selbst genutzten Immobilie eingesetzt werden.

* Es gelten Fördervoraussetzungen.

Details

Der LBS-Riester-Bausparvertrag wird bereits in der Sparphase gefördert. Damit kommen Sie schneller an Ihr zinsgünstiges Bauspardarlehen. In der Darlehensphase fließen die Riester-Zulagen direkt in die Tilgung und senken so Ihre Finanzierungskosten. Mit der staatlichen Riester-Förderung finanzieren Sie Ihre Immobilie je nach Einkommen und Familienstand bis zu 50.000 Euro günstiger.**

Nutzen Sie den LBS-Riester-Bausparvertrag

  • bei Neubau/Kauf einer selbst genutzten Immobilie,
  • bei Tilgung bzw. Ablösung Ihrer bestehenden Baufinanzierung (mit dem gesamten Kapital aus Ihrem Riester-Bausparvertrag auch vor Beginn der Auszahlungsphase, mindestens 3.000 Euro),
  • bei Finanzierung von barrierereduzierenden (alters- und behindertengerechten) Umbaumaßnahmen,
  • zur Umschuldung bereits bestehender Kredite, mit denen Sie Ihr Eigenheim gekauft oder gebaut haben.

Wie bei allen Riester-Produkten gilt: Bis zum Eintritt in den Ruhestand sind Beiträge grundsätzlich steuerfrei. In der Auszahlungsphase wird die Riester-Rente besteuert. Wohneigentümer können gelassen bleiben. Sie sparen die Miete und haben trotz Riester-Steuer deutlich mehr Geld in der Tasche.

* Es gelten Fördervoraussetzungen.

** Beispiel: Ehepaar, 27 und 23 Jahre alt, 1 Kind (1 Jahr alt), Bruttoeinkommen 55.000 Euro und 25.000 Euro, Bausparsummen 58.000 Euro und 67.000 Euro. Es gelten Fördervoraussetzungen.

Förderung

Die maximalen Riester-Zulagen erhalten Sie, wenn Sie jährlich den Mindesteigenbeitrag, also 4 % Ihres Vorjahres-Bruttoeinkommens (maximal 2.100 Euro p. a.) abzüglich der jährlichen Riester-Zulagen, mindestens aber 60 Euro, auf Ihren LBS-Riester-Bausparvertrag einzahlen oder als Tilgungsleistung für Ihr Riester-Bauspardarlehen oder Ihre Sparkassen-Baufinanzierung verwenden.

Grundzulage:

ledig

verheiratet / eingetragene Lebenspartnerschaft

154 Euro

308 Euro

Kinderzulage:

Kind vor 2008 geboren

Kind ab 2008 geboren

185 Euro

300 Euro

Starter-Bonus: Sparer unter 25 Jahren 200 Euro (einmalig)

Tipp:

Alle Einzahlungen bis 2.100 Euro p. a. inkl. Zulagen können in der Einkommensteuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Zusätzliche Steuervorteile sind damit möglich.

* Es gelten Fördervoraussetzungen.

i