Wenn Sie von der Corona-Krise betroffen sind und Ihnen deshalb die Zahlungen nicht möglich sind, können Sie ab sofort die Aussetzung der Zins- und Tilgungszahlungen für Ihre Verbraucherkredite für drei Monate veranlassen – sogar noch für den Zahlungsstichtag 31. März 2020. Die gesetzliche Regelung dazu sieht vor, dass Sie die Zahlungen spätestens im Juli 2020 wieder aufnehmen müssen. Zahlungen, die Sie jetzt aussetzen, werden angehängt an die ursprünglich vereinbarte Kreditlaufzeit.
Voraussetzung:
Entsprechend dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie müssen Sie aufgrund der Ausbreitung der COVID-19-Pandemie Einnahmeausfälle erlitten haben, die es Ihnen unzumutbar machen, Ihre Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag zu erfüllen, ohne Ihren oder den angemessenen Lebensunterhalt Ihrer Familie zu gefährden.
Für diese Voraussetzungen müssen Sie Nachweise erbringen, anhand derer wir eine Überprüfung vornehmen können. Wir werden Sie im Nachgang um die entsprechenden Nachweise bitten.
Bitte beachten Sie, dass das Recht auf das Recht der Aussetzung der Kreditrate nicht für KfW-Förderkredite gilt.
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Hier finden Sie einen Überblick der aktuellen staatlichen Förderprogramme für Unternehmen und Freiberufler.
Das Soforthilfeprogramm des Landes Brandenburg soll gewerblichen Unternehmen im Sinne § 2 GewStG und Angehörigen der Freien Berufe, die durch die Coronakrise 2020 in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind, eine schnelle und angemessene finanzielle Hilfestellung zur Milderung von unmittelbaren Schäden und Nachteilen leisten.
Bitte senden Sie Ihren Antrag mit allen Unterlagen bitte nur an folgende E-Mail-Adresse: soforthilfe-corona@ilb.de
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau, KfW, stellt mit dem 23. März 2020 Sonderprogramme für Unternehmen zur Verfügung, die bedingt durch die Corona-Krise vorübergehend in Liquiditäts- und Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.
Weitergehende Informationen zu den einzelnen Hilfsprogrammen und deren Beantragung finden Sie hier:
Die Sicherheit und der Gesundheitsschutz unserer Kundinnen und Kunden sowie unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben für uns in jeglicher Hinsicht oberste Priorität.
Der Besuch von Sparkassen-Filialen ist auch unter den Bedingungen der aktuellen Kontaktsperre möglich. Allerdings kann es zu Einschränkungen im Publikumsverkehr kommen.
Haben Sie bitte dafür Verständnis, dass wir zum Schutz Ihrer und unserer Gesundheit gegebenenfalls Sicherheitsvorkehrungen treffen.
Bitte beachten Sie vor einem beabsichtigten Filial-Besuch die aktuellen Hinweise auf dieser Webseite.
Bei unaufschiebbaren Besuchen unserer Filiale beachten Sie bitte folgende Hinweise zum Schutz Ihrer und unserer Gesundheit:
1. Bitte Mund und Nase mit einer Schutzmaske, einem Tuch oder einem Schal bedeckt halten.
2. Bitte mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen einhalten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
In unseren Selbstbedienungsbereichen stehen Ihnen unsere Bargeldautomaten wie gewohnt zur Verfügung.
Eine Übersicht über alle Filialen sowie deren aktuelle Öffnungszeiten finden Sie in unserem Filialfinder. Davon unberührt sind die Zugänge zu den Selbstbedienungsbereichen.
Viele Bankgeschäfte können Sie auch zuhause erledigen – per Online-Banking oder Sparkassen-App. Um auf die weiteren Entwicklungen und Einschränkungen durch Corona jederzeit vorbereitet sind,machen Sie hier Ihren MobilitätsCheck!
Haben Sie einen Online-Banking-Zugang und funktioniert der Zugriff? | Hier anmelden |
Sind Ihre Kontaktdaten wie Telefonnummer und E-Mail-Adresse noch aktuell? | Hier überprüfen und ergänzen |
Ist die Sparkassen-App auf Ihrem Mobiltelefon installiert? | Hier zum Download |
Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen telefonisch in unserem Medialen Kundencenter rundum die Uhr unter 03334 200(0) zur Verfügung. Gerne sind wir auch per E-Mail if@sparkasse-barnim.de oder über unseren Chat für Sie erreichbar.
Für Beratungen stehen Ihnen unsere Berater weiterhin zur Verfügung. Bei dringenden Themen stimmen Sie bitte einen Termin mit Ihrem persönlichen Berater telefonisch ab.
Unsere Online-Services und das Online-Banking in der Internet-Filiale und der Sparkassen-App stehen Ihnen für den Zahlungsverkehr uneingeschränkt zur Verfügung. Alternativ können Sie die Überweisungsautomaten in den Selbstbedienungsbereichen unserer/ausgewählter Geschäftsstellen nutzen.
Es gibt vermehrt Anrufe, die vermeintlich im Namen der Sparkasse getätigt werden. Bitte beachten Sie, dass die Sparkasse keine persönlichen Daten am Telefon abfragt. Sofern Sie nicht sicher sind, ob es sich bei dem Anrufer tatsächlich um einen Mitarbeiter unserer Sparkasse handelt, sollten sie dessen Namen erfragen, und über unser Servicetelefon unter 03334 - 200(0) zurückrufen und sich mit dem Anrufer verbinden lassen. Weiterhin kommt es verstärkt zu betrügerischen E-Mails unter dem
Vorwand der Corona-Pandemie. Beachten Sie hierzu bitte unsere aktuellen
Sicherheitshinweise!
Wir bitten Kundinnen und Kunden, bei denen Symptome wie Husten oder Fieber auftreten, den Kontakt zur Sparkasse ausschließlich über Telefon oder E-Mail aufzunehmen. Mit diesen Vorsichtsmaßnahmen schützen wir Sie und alle anderen Kundinnen und Kunden genauso wie unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wir hoffen auf Ihr Verständnis und danken Ihnen dafür.
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